Schützengilde Raubach 1951 e.V.

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Anlage zur Satzung der SGi:

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Jugendordnung der SGi:

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Waffengesetze der SGi:

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Mitglied bei der SGi -Frequently asked Questions – oder zu deutsch: Was du schon immer wissen wolltest! Hier beantworten wir die WIRKLICH wichtigen Fragen zur Mitgliedschaft in unserem Verein. Also all die wichtigen Dinge, wie: Muss ich in Uniform mitgehen? oder Ab welchem Alter kann man eigentlich Mitglied werden? Bis zu: Wie wird man eigentlich Schützenkönig/*In?

Los gehts:

Alter: Ab wann kann man Mitglied bei der SGi werden?

Ganz einfach: Ab der Geburt 🙂 Mitglied werden geht als Familienmitglied quasi sofort. Unverzüglich. Ab dem ersten Atemzug. Bis du dann den ersten Schuss abgeben darfst, dauert das dann zwar noch bis du mindestens 6 Jahre alt bist, aber eintreten darfst du sofort.

Aktives Mitglied: Ab welchem Alter darf ich bei welcher Sektion aktiv mitmachen?

– ab 6 Jahren Lasergewehr

– ab 10 Jahren Bogen

– ab 12 Jahren Luftgewehr

– ab 14 Jahren Kleinkaliber

– ab 18 Jahren Großkaliber

Kosten: Was kostet die Mitgliedschaft?

– Aufnahmegebühr einmalig: 10,50€

– Jahresbeitrag Jugendliche (bis 18 Jahre) 48,00€

– Jahresbeitrag Erwachsene 72,00€

– Jahresbeitrag Familie 120,00€

Sport-Sektionen: Was kann man bei der SGi sportlich schießen? Unsere Sportsektionen Sommerbiathlon, Kleinkaliber Lang- und Kurzwaffen, Bogenschießen, Kurzwaffe Groß- und Kleinkaliber, sowie Luftgewehr und Luftpistole und Lasergewehr stehen allen Mitgliedern offen. Mehr dazu erfahrt ihr auf der Jew. Seite unter „Sport“, ober auf der Homepage.

Eigene Waffen: Zu Beginn der Mitgliedschaft werden alle Sportgeräte (Bogen, Luftdruck-Waffen, Lang- und Kurzwaffen) vom Verein zur Verfügung gestellt. Bei Erlaubnis-freien Waffen kann das Mitglied sich nach Belieben im eigenem Ermessen eigene Sportgeräte zulegen und diese beim Training verwenden. Erlaubnis-pflichtige Waffen dürfen frühestens nach Ablauf eines Jahres Mitgliedschaft über den Verein befürwortet werden und im Anschluss nach entsprechender Bearbeitung durch den Verband und die zuständige Behörde erworben werden. Mehr dazu: https://www.schuetzengilde-raubach.de/wp-content/uploads/2014/05/Waffengesetz-SGi-1.pdf

Sport: An welchen Wettkämpfen kann ich teilnehmen? Generell können Mitglieder an allen Meisterschaften nach der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes (DSB), angefangen von der Kreismeisterschaft, Bezirksmeisterschaft, bis hin zur Landesverbandsmeisterschaft und der Deutschen Meisterschaft, teilnehmen. Außerdem nehmen unsere Sektionen auch an Freundschafts-Turnieren, Rundenwettkämpfen und anderen Vergleichsschießen auf regionaler und überregionaler Ebene teil. Ein fester Bestandteil des Vereinslebens ist außerdem die alljährliche Vereinsmeisterschaft, die in einzelnen Sektionen auch vom Gesetzgeber als zwingende Voraussetzung für die Befürwortung und den späteren Erwerb eigener Waffen vorgeschrieben ist. 

Arbeitseinsatz: Muss ich an Arbeitseinsätzen auf dem Vereinsgelände teilnehmen?Wir verfügen über eine der vielfältigsten Schießsport-Anlagen in der Region, die natürlich auch gepflegt werden muß. Daher sind alle Mitglieder gehalten sich auch an den 2-3 mal im Jahr stattfindenden Arbeitseinsätzen zu beteiligen. Besonders im Frühjahr und im Herbst wird die Anlage entsprechend für die Saison fitgemacht, bzw. für den Winter gerüstet. Außerdem findet im Vorfeld des Schützenfestes ein größerer Einsatz statt – um rege Beteiligung wird gebeten.

Uniform: Muss ich eine Uniform kaufen/ tragen? Nein, grundsätzlich muss man bei uns nicht uniformiert sein. Wir haben eine Abteilung die sich der Traditionspflege widmet und entsprechend uniformiert ist, an vielen Schützenfesten befreundeter Vereine in der Region teilnimmt und sich dem Brauchtum verschrieben hat. Wer daran Spaß hat, ist herzlich willkommen. Wer sich eher für den sportlichen Teil des Schützenlebens interessiert muss keine Uniform besitzen und kann und darf gern auch in unseren schwarzen Poloshirts Flagge bekennen, wenn er sportlich oder auf Festen unterwegs ist.

Schützenkönig: Muss ich auf den Adler schießen? Kurzum: Nein. ABER jedes Vereinsmitglied das mindestens 21 Jahre alt und mindestens 5 Jahre im Verein ist, darf sich beim Königsschießen beteiligen und ggf. auch König/*In werden. Mehr dazu: https://www.schuetzengilde-raubach.de/2022/07/24/countdown-to-schuetzenfest-wie-wird-man-eigentlich-koenig-in/

Etwas andere Voraussetzungen muß man bei der Teilnahme am Pfänderschießen und an den Wettbewerben um die Ehrenscheiben, den Damenpokal und den Stammtischpokal erfüllen – welche das sind, erfahrt ihr hier: https://www.schuetzengilde-raubach.de/2022/07/26/countdown-to-schuetzenfest-alles-rund-um-pfaenderschiessen-ehrenscheibe-und-damenpokal/

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Termine

14.05.2022Arbeitseinsatz rund ums Schützenhaus08:30offen08:30offen

15.05.2022Schützenfest in Maulsbach13:1517:0012:4517:00

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